24.06.2010 – PEGI vs. USK
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Kinderleicht kindersicher spielen? Lesen Sie unseren Report zu den gebräuchlichen Rating-Verfahren im deutschsprachigen Raum. Verbindlich sind Altersfreigaben nur in drei Bundesländern, dennoch bieten sie gute Anhaltspunkte dafür, ab welchem Alter ein Spiel für Kinder und Jugendliche geeignet ist. In Österreich zu finden sind sowohl Siegel des europäischen PEGI-Systems als auch der deutschen USK. Trotz unterschiedlicher Ansätze und Kritik an den Methoden – die Empfehlungen dienen Eltern wie Kindern gleichermaßen. PEGI, kurz für Pan-European Game Information, ist ein europaweites System zur Alterseinstufung von Computer- und Videospielen, das 2003 eingeführt wurde und seither in den meisten europäischen Ländern angewendet wird – allerdings meist, wie auch hierzulande, lediglich als rechtlich nicht bindende Empfehlung. Österreich hat einen Mittelweg gewählt – lediglich in Wien, Kärnten und Salzburg ist die Kennzeichnung von Spielen mit dem PEGI-Symbol Pflicht. In Wien hat man sich außerdem dazu entschlossen, dass Spiele nur an Personen verkauft werden dürfen, die das jeweils von PEGI empfohlene Alter erreicht haben. Damit hat sich Wien unsere nördlichen Nachbarn in Deutschland zum Vorbild genommen, die bereits seit 1994 mit der USK, kurz für Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, über ein eigenes Prüfgremium für Spiele verfügen. Sowohl PEGI als auch USK wurden ursprünglich von der Spieleindustrie ins Leben gerufen, werden aber heute von unabhängigen sowie staatlichen Stellen überprüft. Seit 2003 sind die USK-Einstufungen in Deutschland verpflichtend, das Alter eines Spielekäufers muss also kontrolliert werden, außerdem gelten verschärfte Regeln beim Versandhandel, der seither ohne Altersüberprüfung keine „Ab 18“-Spiele mehr verkaufen darf. Deutschland verfügt damit über eines der weltweit striktesten Jugendschutzgesetze in Bezug auf Games. Insbesondere da Spiele ohne Jugendfreigabe – also solche, denen ein Siegel verwehrt wurde oder die gar nicht erst zur Prüfung vorgelegt wurden – in Deutschland indiziert werden können. Das bedeutet, dass sie in keinem Geschäft ausgestellt werden dürfen, es gilt außerdem ein absolutes Werbeverbot. Das geht sogar so weit, dass indizierte Spiele in deutschen Spielemagazinen nicht erwähnt, ja nicht einmal umschrieben werden. Das ist zum Beispiel bei „Gears of War“, zahlreichen Teilen der „Quake“-Serie, „Unreal Tournament“ und vielen EU- und US-Versionen der Fall, etwa bei „Half-Life“, das in deutschen Magazinen nur als „Half-Life (dt.)“ genannt wird. Zahlreiche Spiele erscheinen in Deutschland nämlich als „geschnittene“, also veränderte Versionen, wo zum Beispiel Roboter statt Menschen gejagt werden, keine Körperteile gewaltsam abgetrennt werden können und kein Blut spritzt. Für eine Indizierung ist nicht die USK, sondern die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien – also eine staatliche Stelle – verantwortlich. Gründe können zum Beispiel übertriebene Gewalt, Diskriminierung, aber auch ein Straftatbestand sein – wie die Verherrlichung der NS-Diktatur. Während in den USA Spieler von Originalversionen daher oftmals durch mit Hakenkreuzen gespickte Levels laufen, werden sie für Deutschland – und damit auch Österreich – durch andere, ähnliche Symbole ersetzt. Es reicht schon ein einziges Hakenkreuz in einer deutschen Version, um ein Spiel im gesamten Land aus dem Handel zurückzurufen – so geschehen 2009 beim Weltkriegs-Shooter „Wolfenstein“. Die Prüfverfahren von PEGI und USK sind grundlegend unterschiedlich: Beim PEGI-System füllt der Publisher ein Anmeldeformular mit Informationen zum Inhalt des Spiels und für die Einstufung potenziell wichtigen Details aus. Administratoren prüfen anhand dieser Angaben dann das Spiel – sie müssen sich also auf deren Richtigkeit verlassen, denn ganz durchgespielt werden Games mit PEGI-Logo nicht. Als Kontrollinstanzen dienen zwei unabhängige Institutionen. Bei der USK wird jedes Spiel, das vom Publisher vorgelegt wird, von einem Tester durchgespielt. Der Sichter erstellt anhand des Materials eine Präsentation mit den jugendschutzrechtlichen Informationen für ein Gutachtergremium, dessen Mitglieder ein Spiel bei Unklarheiten auch selbst antesten können. FazitSowohl PEGI als auch USK stehen des Öfteren in der Kritik, da manche Formulierungen schwammig und ihre Auslegung unklar ist – was genau „jugendgefährdend“ ist, ist schwer zu sagen. Immer wieder schaffen es außerdem Spiele trotz sehr gewalttätiger Inhalte unterhalb der „magischen“ 18er-Grenze eingestuft zu werden – der Verdacht, dass die USK nicht jedes Spiel tatsächlich durchspielt, liegt nahe. Auch die Frage, ob sich die PEGI zu sehr auf Herstellerangaben verlässt, steht im Raum. Wichtig ist für Eltern daher trotz der Prüfsiegel zu wissen, dass diese lediglich eine Altersempfehlung darstellen. Ob ein Kind schon bereit ist für die Inhalte oder die Spielmechanik, ob das Game pädagogisch wertvoll ist oder tatsächlich Spaß macht, diese Fragen klären die Prüfinstitutionen nicht. Hier helfen zum Beispiel die GamingXP-Spieletests (Reviews) und die heimische Bundesstelle für Positivprädikatisierung von Computer- und Konsolenspielen, kurz BUPP. |